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allgemeine geschäftsbedingungen (agb)
 

Die Geschäftsbedingungen sind Teil des Vertrages zwischen Ihnen und Gutes Mädchen Hund Mensch Coaching. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Wenden Sie sich bei Rückfragen gerne an mich. Aus Gründen der Vereinfachung wird im folgenden Text die männliche Form verwendet. Die jeweiligen Begriffe gelten jedoch in der männlichen und weiblichen Form entsprechend.

1. Leistungsbeschreibung
Gutes Mädchen ist eine Hundeschule. Grundlage der Leistungen zwischen Gutes Mädchen und dem Teilnehmer ist die Leistungsbeschreibung der Homepage. Aus sachlich berechtigten Gründen können zumutbare Änderungen am Programm (Inhalt und Ablauf) vorgenommen werden. Diese etwaige Änderungen werden, soweit möglich, im Einvernehmen der Teilnehmer vorgenommen, um dem Vertragsziel so nah wie möglich zu kommen. Ebenso wird der Umfang der Leistung erhalten bleiben.

2. Anmeldung
Mit der Anmeldung zu einer Leistung von Gutes Mädchen erklärt der Teilnehmer, die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Anmeldungen können schriftlich per Mail, per Kontaktformular oder telefonisch erfolgen. In allen Fällen erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung. Diese Anmeldung ist verbindlich (Rücktritt siehe 4.). 

3. Zahlung
Die Kosten der jeweiligen Leistung ist auf der Homepage aufgeführt. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Mit der Anmeldung zu einer Leistung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der anfallenden Kosten per Überweisung. Die Zahlung erfolgt vor ort in bar oder nach der Leistungserbringung innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Rechnung. Die Rechnung wird per Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Bei Zahlungsverzug werden, ohne weitere Zahlungsaufforderung, die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Des Weiteren behalten wir uns das Recht der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

Aufgeführte Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zu reduzieren, zurückzuhalten, oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.

4. Rücktritt durch den Teilnehmer
Eine Absage oder Verschiebung der vereinbarten Leistung ist durch den Teilnehmer bis mindestens 24 Stunden vor Leistungserbringung möglich. Es gelten auch hinterlassene Nachrichten auf der Mailbox oder per Mail. Erfolgt keine oder eine spätere Absage, wird die Leistung vollumfänglich berechnet. Vom Teilnehmer abgesagte Junghundegruppen-Stunden können ein Mal ohne zusätzliche Kosten nachgeholt werden. Alle weiteren Fehlstunden werden berechnet.

Bei einem Rücktritt kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennen. Tritt ein Dritter in den Vertrag mit ein, so haften der ursprüngliche Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Gesamtbetrag und die durch den Rücktritt entstandenen Mehrkosten. Hansehund GbR kann den Ersatzteilnehmer ablehnen, wenn er die Anforderungen der Veranstaltung nicht leisten kann, oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen gegen eine Teilnahme sprechen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Das Widerrufsrecht bezüglich Fernabsatzverträge findet laut BGB § 312 Absatz b Nr. 6 keine Anwendung. Der Kunde/Teilnehmer hat kein Recht auf Widerruf.

5. Rücktritt durch Gutes Mädchen
Gutes Mädchen behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- der Kunde den Unterricht bewusst stört,
- der Kunde im Zahlungsrückstand ist, oder
- der Kunde sich entgegen dem Tierschutz-Gesetz verhält.
Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Stunden – werden nicht erstattet. Bei Ausfall des Einzeltrainings durch Verschulden von Gutes Mädchen werden die entsprechenden Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Bei Ausfall der Kursstunden läuft der Kurs in der Folgewoche gewohnt weiter, die ausgefallene Stunde wird nicht berechnet.

Die Leistungserbringung findet bei jeder Witterung statt, es sei denn Gutes Mädchen sagt diese ab. Wir behalten uns das Recht vor, Trainingsorte, -zeiten und -tage zu verschieben. Der Kunde wird entsprechend darüber informiert.

gutes mädchen behält sich das recht vor, gruppenstunden nicht durchzuführen, wenn die mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. in diesem fall wird selbstverständlich keine gebühr fällig.

6. Haftung
Gutes Mädchen haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis der Leistung beschränkt.



Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen. Die Teilnahme aller Unterrichtsstunden oder Prüfungen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde haftet für die von sich, oder seinem Hund verursachten Schäden. Für Hunde besteht grundsätzlich Versicherungspflicht und ein gültiger Impfsnachweis ist erforderlich.

7. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten und so aktiv am Trainingsziel mitzuwirken. Eine Erfolgsgarantie ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgelblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Teilnehmers abhängt. Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund regelmäßig geimpft und entwurmt und außerdem ungezieferfrei, in den behördlichen Fristen gemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Teilnehmer den Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen. Beanstandungen sind dem Trainer/Tourenleiter unverzüglich mitzuteilen.

8. Gewährleistung
Gutes Mädchen weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, wenn der Teilnehmer es nicht schuldhaft unterlassen hat, einen bestehenden Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer, nach Bekanntgabe und Einhaltung einer angemessenen Frist zur Abhilfeschaffung, vom Vertrag zurücktreten. Die Kündigung ist nur zulässig, wenn der Mangel nicht zu beseitigen ist, oder sich geweigert wird, den Mangel zu beseitigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

9. Verjährung von Ansprüchen
Alle Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

11. Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

12. Datenschutz
Gutes Mädchen ist berechtigt, persönliche Daten elektronisch zu speichern. Die Daten werden ausschließlich zur Organisation der vertraglichen Leistungen genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg.


 

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